Praxis für Psychotherapie, Selm

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein Oberbegriff für wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Behandlung von seelischen Leiden. Die Wirksamkeit der zur Anwendung kommenden Methoden wurde in vielen Studien überprüft. Im Vordergrund einer Therapie stehen die therapeutischen Gespräche, deren Inhalte  selbstverständlich der Schweigepflicht unterliegen. In diesen meistens 50-minütigen Gesprächen geht es mehrheitlich um die Förderung vorhandener und den Aufbau neuer Bewältigungsfähigkeiten.

 

Dazu können spezifische Techniken zum Einsatz kommen. Hierzu gehören z.B. Verhaltensübungen, Kommunikationstraining und Entspannungstechniken.

 

 


Erstkontakt und Beantragung einer Psychotherapie

Wer erstmalig wegen einer psychischen Beeinträchtigung Kontakt zu mir sucht, erhält eine Einladung zu einer persönlichen, psychotherapeutischen Sprechstunde mit Termin. Am Ende dieser Sprechstunde erhält die Patientin oder der Patient eine "Individuelle Patienteninformation - Formular PTV 11" mit dem Ergebnis des Gesprächs (evt. einer Verdachtsdiagnose oder Diagnose oder auch mit Diagnosenausschluss) und der sich daraus ergebenen Empfehlung zum weiteren Vorgehen (ambulante Psychotherapie, Präventionsmaßnahme, Reha-Maßnahme, stationäre Behandlung etc.). Dieses erste Gespräch verpflichtet den oder die Erstkontaktsuchende(n) zu nichts. Eine mögliche spätere Behandlung kann, muss aber nicht bei mir stattfinden.

 

Beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen, psychischen Störung kann sich eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen. Die Akutbehandlung dient der Vermeidung von Chronifizierungen und/oder der Krisenbehandlung. Die umfassende und längerfristige, ambulante Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mindestens zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Für die psychologische Diagnostik kommen auch  wissenschaftlich fundierte Testverfahren zum Einsatz. Therapieziele werden gemeinsam festgelegt, und es erfolgt der gemeinsame Beschluss, der von beiden Seiten auf entsprechenden Formblättern mit Unterschrift bestätigt werden muss, dass eine Psychotherapie beantragt wird.

Ab dem 01.01.2025 wird therapiebegleitend ein Qualitätssicherungsverfahren durchgeführt, das u. a. beinhaltet, dass die PatientInnen Fragebögen zu Qualitätsstandards der Therapie ausfüllen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6529/2024-03-21_DeQS-RL_Patienteninformation-Verfahren-QS-amb-PT.pdf.


Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen Ihre Krankenversicherungskarte.

Antrag
Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) einen Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen Psychotherapeuten für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.

Keine Zuzahlung
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

 

Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.

Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). Daher sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.

Beihilfe
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.

 

Selbstzahler

Es ist natürlich auch möglich, für die Therapiekosten selbst aufzukommen, z. B. um Nachteile infolge einer psychiatrischen Diagnose bei einem späteren Krankenversicherungswechsel zu vermeiden. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall bereits am Telefon zur Erstterminvereinbarung auf die möglichen Kosten an.